Zinsen bei Steuernachzahlungen: Was Unternehmer:innen wissen sollten

28.08.2023 Lesezeit: 2 Minuten Thema: Steuernews

Steuern sind oft schon kompliziert genug, aber es gibt da noch etwas, das Unternehmer:innen behalten sollten: Zinsen bei Steuernachzahlungen. Hier geben wir einen Überblick.

Wann müssen Steuernachzahlungen geleistet werden?

Wenn man Einkommen- und Körperschaftsteuern nachzahlen muss, hat man grundsätzlich einen Monat Zeit, nachdem der Steuerbescheid zugestellt wurde, um die Summe zu begleichen. Solange der Bescheid nicht zugestellt wurde, muss daher auch nichts bezahlt werden.

Können ohne Steuerbescheid Zinsen anfallen?

Für Ertragsteuern wie Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer gibt es sogenannte Anspruchszinsen. Das Finanzamt kann sie ab dem 1. Oktober des Folgejahres berechnen. Wenn also Steuern nachgezahlt werden müssen, entstehen diese Zinsen zugunsten des Finanzamtes für Zeiträume ab dem 1. Oktober des Folgejahres. Gibt es eine Rückerstattung, erhalten Steuerpflichtige hingegen Gutschriftszinsen. Selbst wenn der Steuerbescheid erst später zugestellt wird, können Anspruchszinsen ab dem 1. Oktober berechnet werden.

Gibt es einen Mindestbetrag für Zinsen oder eine Freigrenze?

Erst ab 50 Euro entstehen Zinsen. Liegt der Betrag darunter, fallen keine Zinsen an.

Warum müssen jetzt Zinsen gezahlt werden, obwohl das früher nicht der Fall war?

Die Regelung zu Anspruchszinsen gibt es schon länger. Allerdings war das Zinsniveau vor nicht allzu langer Zeit deutlich geringer. Für Steuernachzahlungen für die Jahre 2019 und 2020 wurden aufgrund von Corona-Maßnahmen gar keine Zinsen berechnet.
Die Zinssätze sind aufgrund von Erhöhungen durch die Europäische Zentralbank gestiegen. Dadurch ist es wahrscheinlicher, dass Unternehmer:innen über die 50-Euro-Grenze kommst. Der aktuelle Zinssatz beträgt (Stand: 28.08.2023) 5,38 % pro Jahr.

Wie können Zinsen vermieden werden?

Um Zinsen zu verhindern, kann rechtzeitig eine zusätzliche Steuervorauszahlung an das Finanzamt geleistet werden. Dabei ist auf den korrekten Verwendungszweck zu achten

Was ist, wenn keine freiwillige Steuervorauszahlung geleistet wurde und nun Zinsen vorgeschrieben werden?

Auf Antrag können Zinsen reduziert werden, wenn während des Zinszeitraums ein Guthaben am Steuerkonto bestanden hat. Dieser Antrag kann gestellt werden, solange die Einkommen- oder Körperschaftsteuer noch nicht verjährt ist. Es ist daher ratsam zu kontrollieren, ob für frühere Jahre eventuell noch ein Antrag möglich ist.

Können die Zinsen von der Steuer abgesetzt werden?

Nein, Zinsen für Steuernachzahlungen auf Ertragsteuern (Einkommen- und Körperschaftsteuer) können nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Fazit

Steuernachzahlungen sind an sich schon belastend für Unternehmer:innen. Um nicht zusätzlich durch Zinsen beansprucht zu werden, empfehlen wir, frühzeitig mit einer Steuerberater:in  zu sprechen. Ein besseres Verständnis der Regeln und die richtige Vorbereitung können dazu beitragen, finanzielle Engpässe und unnötige Zahlungsverpflichtungen zu vermeiden.

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