AWS Energiekostenzuschuss II für 2023 – Jetzt voranmelden!
Ab sofort ist die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss II über den „aws Fördermanager“ bis zum 2. November möglich. Diese Voranmeldung ist der erste Schritt für die Beantragung der Förderung und zwingend erforderlich. Der offizielle Antragsstart ist für den 9. November 2023 geplant.
Wichtige Hinweise:
Die Antragsmöglichkeit ist an die bei der Voranmeldung angegebene E-Mail-Adresse gebunden. Bitte stellen Sie sicher, dass die Angaben korrekt sind, da nachträgliche Änderungen nicht möglich sind.
Voranmeldung unter folgendem Link möglich: https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss-2/
Bitte beachten Sie, dass ohne Voranmeldung keine Antragstellung möglich ist. Eine rechtzeitige Voranmeldung ist daher verpflichtend.
Nach der Voranmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail, gefolgt von einer zweiten E-Mail mit einem zugewiesenen Zeitfenster für die Antragstellung.
Wir möchten abschließend auch darauf hinweisen, dass es nach wie vor keine finale Förderrichtlinie gibt und daher keine Details zur Förderung final sind. Es ist aber davon auszugehen, dass die Antragstellung durch das Unternehmen selbst erfolgen muss und eine Antragstellung durch den Steuerberater nicht möglich sein wird.
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