Doppelte Haushaltsführung: Hohe Hürden für die steuerliche Anerkennung
Wer aus beruflichen Gründen eine zweite Wohnung am Arbeitsort unterhält, kann die Kosten dafür steuerlich geltend machen – allerdings nur unter strengen Voraussetzungen. Ein aktueller Fall vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) zeigt erneut, wie hoch die Anforderungen an den Nachweis der beruflichen Veranlassung sind.
Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH müssen für die steuerliche Anerkennung der doppelten Haushaltsführung zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:
Zum einen muss die tägliche Rückkehr zum Familienwohnsitz ist unzumutbar sein. Zum anderen muss die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort aus unzumutbar sein.