Verlängerter Energiekostenzuschuss 1 (EKZ), EKZ 2 und Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmer
03.03.2023 Lesezeit: 1 Minute Thema: Covid19

Es wurden endlich Details zum verlängerten Energiekostenzuschuss 1 (EKZ), zum EKZ 2 und zum Pauschalfördermodell für Kleinst- und Kleinunternehmer bekanntgegeben. Anbei dürfen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die Neuerungen geben:

EKZ 1
Ausweitung im 4. Quartal 2022 (Oktober bis Dezember) auf Wärme, Kälte und Dampf
Voranmeldung von 29. März bis 14. April 2023
Beantragung von 17. April bis 16. Juni 2023
Antragstellung über aws-Fördermanager

EKZ 2
Höhere Förderintensität der Mehrkosten
Zwei Antragszeiträume
Ausweitung auf Heizöl, Holzpellets und Hackschnitzel
Abgabe einer Beschäftigungsgarantie
Antragstellung über aws-Fördermanager

Energiekostenpauschale für Kleinst- und Kleinunternehmen
EUR 110 – 2.475,-
Umsatz von EUR 10.000 – 400.000,-
Rückwirkend für 2022
Antragstellung bei Forschungsförderungsgesellschaft (FFG)
Voranmeldung für Pre-Check ab 17. April 2023 möglich

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