Steuerliche Unterstützung nach Naturkatastrophen
22.08.2023 Lesezeit: 5 Minuten Thema: Steuernews

Die jüngsten Naturkatastrophen haben verheerende Schäden angerichtet und Betroffene vor enorme finanzielle Herausforderungen gestellt. Angesichts dieser belastenden Situation hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) aufgrund von Hochwasser und Erdrutschungen eine wegweisende Information veröffentlicht. Diese BMF-Information vom 21. August 2023 mit der Geschäftszahl 2023-0.599.910 bietet einen Überblick über abgabenrechtliche Maßnahmen, die den Betroffenen und Helfenden eine steuerliche Entlastung verschaffen können. Sie kann hier eingesehen werden: Link zur BMF-Info.

Als erfahrenes Team von Steuerberatern verstehen wir die dringende Notwendigkeit dieser Maßnahmen und möchten Ihnen in diesem Beitrag die zentralen Punkte vermitteln.

1. Verlängerung von Fristen – Für mehr Zeit in schwierigen Zeiten

Inmitten von Naturkatastrophen kann das Einhalten von abgabenrechtlichen Fristen zu einer unüberwindbaren Hürde werden. Das BMF bietet direkt von Naturkatastrophen Betroffenen die Möglichkeit, folgende Anträge auf Fristverlängerung zu stellen:

  • Verlängerung der Einreichungsfrist von Abgabenerklärungen wie monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen oder Einkommensteuererklärungen.
  • Antrag auf Verlängerung von Rechtsmittelfristen.
  • Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn die Naturkatastrophe Ursache für versäumte Fristen oder Verhandlungen war.

2.1. Erleichterungen bei Steuer(voraus)zahlungen – Liquidität bewahren

Die finanziellen Engpässe und Schwierigkeiten bei der Zahlungseinhaltung infolge von Naturkatastrophen sind allzu verständlich. Hierbei stehen betroffenen Abgabepflichtigen folgende Maßnahmen zur Verfügung:

  • Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung.
  • Verzicht auf Terminverluste, sofern bereits eine Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung besteht.
  • Antrag auf Herabsetzung bzw. Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen bei versäumter rechtzeitiger Abgabe.
  • Antrag auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen bei versäumter Einreichungsfrist.

2.2. Herabsetzung der Vorauszahlungen – Flexibilität für Unternehmungen

Für betroffene Abgabepflichtige, die unter den Auswirkungen von Naturkatastrophen leiden, besteht die Möglichkeit bis zum 31. Oktober Anträge auf Anpassung (Herabsetzung) der Vorauszahlungen für Einkommen- und Körperschaftsteuer zu stellen.

3. Steuerfreie Unterstützung aus Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen

Die Hilfsbedürftigkeit von Opfern von Naturkatastrophen wird unabhängig von Einkommen und Vermögen anerkannt. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sind daher in der Regel von der Steuer befreit. Dies gilt ebenso für entsprechende Leistungen von gemeinnützigen oder mildtätigen Privatstiftungen.

4. Allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen für Unternehmen

Für Ersatzbeschaffungen von Anlagegütern im Betriebsvermögen aufgrund von Hochwasserschäden können ertragsteuerliche Investitionsbegünstigungen geltend gemacht werden. Dies umfasst neben der linearen Abschreibung von abnutzbaren Wirtschaftsgütern auch die degressive Absetzung für Abnutzung.

Für die Anschaffung und Herstellung von Gebäuden des Betriebsvermögens kann eine beschleunigte Absetzung für Abnutzung geltend gemacht werden. Aufwendungen zur Beseitigung von Hochwasserschäden sind als sofort absetzbarer Instandhaltungsaufwand.

5. Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden

Die Kosten für die Beseitigung von Katastrophenschäden können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgezogen werden. Dies betrifft teilweise auch Reparatur- und Sanierungskosten und Ersatzbeschaffungen von Gegenständen.

6. Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben

Für bestimmte Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben besteht eine Befreiung im Zusammenhang mit Katastrophenschäden (insb. Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs- und Lawinenschäden). Ein Beispiel hierfür ist die Ersatzbeschaffung von Führerscheinen und Zulassungsscheinen.

Es ist wichtig zu beachten, dass bestimmte Fristen und Dokumentationsanforderungen gelten. Bei Fragen oder individuellen Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir setzen uns dafür ein, Ihnen in finanziellen Krisenzeiten zur Seite zu stehen.

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