Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden
In der Weihnachtszeit wird üblicherweise mehr gespendet. Ihre Spenden an begünstigte Spendenempfänger sind grundsätzlich bis zu 10% des laufenden Jahreseinkommens für das Jahr 2022 steuerlich absetzbar. Damit die Spende noch im Jahr 2022 steuerlich berücksichtigt werden kann, muss sie bis spätestens 31.12.2022 überwiesen werden.
Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden durch Privatpersonen, muss der Spendenorganisation zwingend der Name (Vor- und Nachname) sowie das Geburtsdatum bekanntgegeben werden. Dies geschieht durch die Angabe der Daten im Verwendungszweck der Banküberweisung. Die Spendenorganisation muss die Spende an das Finanzamt melden und dieses berücksichtigt die Spende automatisch in der Steuererklärung.
Wird die Spende nicht mittels Banküberweisung bezahlt, sondern in bar geleistet, gilt das ebenso. Es muss der Name (Vor- und Nachname) und das Geburtsdatum bekanntgegeben werden.
Spenden an folgende Organisationen sind grundsätzlich steuerlich begünstigt:
- Freiwillige Feuerwehren
- Bestimmte Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen (z.B. Universitäten)
- Bestimmte Museen
- Bestimmte Vereine und Einrichtungen, die mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln.
Auf der Website des Bundesministeriums für Finanzen ist eine Liste verfügbar, welche Organisationen begünstigte Spendenempfänger sind. Für die steuerliche Berücksichtigung von Spenden ist daher empfehlenswert die Liste vorher einzusehen.
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