Repariert statt ausrangiert – Der Reparaturbonus

16.11.2022 Lesezeit: 1 Minute Thema: Steuernews

Mit dem Reparaturbonus wurde für Privatpersonen eine Förderung von bis zu € 200,- geschaffen um Elektro- und Elektronikgeräte zu reparieren.

Die Förderung kann von Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich direkt bei einem Partnerbetrieb unkompliziert in Anspruch genommen werden.

Übernommen werden 50% der Kosten für eine Reparatur (max. € 200,-) bzw. 50% der Kosten für einen Kostenvoranschlag (max. € 30,-). Die Liste der Geräte, für die die Förderung in Anspruch genommen werden kann und das Verzeichnis der Partnerbetriebe findet sich unter https://www.reparaturbonus.at/.

Um die Förderung zu bekommen muss nur auf der Website https://www.reparaturbonus.at/ ein Reparaturbon erstellt werden. Dieser Bon muss dem Partnerbetrieb vorgelegt werden, der den Reparaturbonus direkt von der Rechnung abziehen kann.

Die Förderzeitraum läuft noch bis 31.12.2023 bzw. so lange der Fördermitteltopf nicht vollständig ausgeschöpft wurde. Eine Reparatur statt eines Neukaufs ist daher eine Überlegung wert.

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