NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss

19.04.2023 Lesezeit: 2 Minuten Thema: Steuernews

Seit heute, 19.04.2023, ist die Antragstellung für den NÖ Wohn- und Heizkostenzuschuss möglich. Die Förderhöhe hängt ab  von der Anzahl der Personen im Haushalt und beträgt bis zu EUR 350,-.

Antragsberechtigt sind alle Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, das 18. Lebensjahr vollendet haben und wenn das Haushaltsjahreseinkommen die Grenzwerte nicht überschreitet.

Das Haushaltseinkommen darf den Betrag von EUR 40.000,- bei Einpersonenhaushalten nicht übersteigen. Sind mehrere Personen an einer Adresse mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet, so beträgt die Einkommensgrenze EUR 100.000,-.

Als Einkommen gilt grundsätzlich das Einkommen iSd § 2 Einkommensteuergesetz zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge. Abzustellen ist auf den Einkommensteuerbescheid 2021. Sollte kein Einkommensteuerbescheid für 2021 vorliegen, sind die Lohnzettel für das Kalenderjahr 2022 die relevante Bezugsgröße.

Die Antragstellung muss auf der Homepage des Landes Niederösterreich erfolgen. Die Antragsfrist endet am 30.06.2023.

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