Mehrmaliges Pendlerpauschale bei mehreren Dienstgebern – geht das?

28.03.2023 Lesezeit: 2 Minuten Thema: Steuernews

In einem aktuellen Judikat vom 31.01.2023 (BFG RV/7103677/2022) hat sich das BFG mit der Frage beschäftigt, ob das Pendlerpauschale und der Pendlereuro auch mehrmals zustehen können.

Die Beschwerdeführerin hatte im Streitjahr zwei Dienstverhältnisse, die sich zeitlich überschnitten haben. Die Entfernung zu Arbeitgeber 1 hat 26 km betragen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel war zumutbar. Die Entfernung zu Arbeitgeber 2 hat 8 Kilometer betragen. Die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel war auf dieser Strecke nicht zumutbar.

Für beide Wegstrecken wollte die Beschwerdeführerin das Pendlerpauschale im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt haben. Nach Ansicht des BFG steht dem aber der Gesetzeswortlaut entgegen. Danach steht einem Steuerpflichtigen im Kalendermonat höchstens ein Pendlerpauschale im vollem Ausmaß zu.

Würde man mehr als ein Pendlerpauschale bei Vorliegen mehrere Dienstverhältnisse zulassen, würde das nach der Rechtsprechung zu einer „sachlich nicht rechtfertigbaren Vervielfachung des Pauschbetrages führen“.

Im Ergebnis steht daher nur ein Pendlerpauschale zu. Nach Ansicht der Finanzverwaltung ist eine zusätzliche Wegstrecke für die Fahrten von der Wohnung zur weiteren Arbeitsstätte für das Ausmaß des Pendlerpauschales zu berücksichtigen. Dieser Ansicht schließt sich das BFG an.

Eine Revision an den VwGH wurde mit Verweis auf das VwGH-Judikat vom 16.11.2021 (Ra 2020/15/0090) nicht zugelassen.

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