Ist die Weihnachtsfeier für Mitarbeiter lohnsteuerfrei?

06.12.2022 Lesezeit: 2 Min Thema: Steuernews

Grundsätzlich ist der „Vorteil“ aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z.B. Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) bis zu einem Betrag von höchstens € 365,- jährlich steuerfrei. Ein darüberhinausgehender Betrag wäre steuerpflichtig! Nachdem dieser Betrag leider seit 2007 nicht an die Inflation angepasst wurde, wird er bei häufigeren unterjährigen Betriebsveranstaltungen möglicherweise bald ausgeschöpft sein.

Sachzuwendungen an Dienstnehmer (z.B. Weihnachtsgeschenke wie Gutscheine, Autobahnvignetten oder auch Goldmünzen) sind bis zu einem Betrag von € 186,- jährlich steuerfrei. Die Covid-19-bedingte Regelung, dass zusätzlich € 365,- steuerfrei in Form von Weihnachtsgutscheinen ausgegeben werden können, anstelle der Abhaltung einer Weihnachtsfeier wurde für das Kalenderjahr 2022 nicht verlängert und ist daher heuer nicht mehr anwendbar.

Anders wären Geschenke aufgrund persönlicher Anlässe des Dienstnehmers (z.B. Geburt eines Kindes). Diese fallen grundsätzlich nicht unter die Befreiungsbestimmung und wären lohnsteuerpflichtig.

Sowohl die Betragsgrenze zur Betriebsveranstaltung (€ 365,-), als auch die Betragsgrenze zur Sachzuwendung (€ 186,-) wurden seit 2007 nicht mehr an die Inflation angepasst und sind seither unverändert. Insbesondere aufgrund der jüngsten Preissteigerung kann es daher durchaus zu Steuerfallen aufgrund der Überschreitung der Grenzen kommen.

Related Articles:

24.10.2024

Neue Kleinunternehmerregelung ab 2025

Ab dem 01.01.2025 gelten neue Regeln für Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer: Bisher…

lesen
06.05.2024

Arbeitgeberzuschüsse für Kinderbetreuung

Um die Kinderbetreuung für Eltern einfacher zu machen, wurden im Zuge des…

lesen
21.03.2024

Wohn- und Baupaket – Teil 3, Änderungen im Gerichtsgebührengesetz im Überblick

Einleitung: Im Zuge des Wohn- und Baupakets der Bundesregierung wurde eine neue…

lesen

Wir freuen uns auf Ihre
Kontaktaufnahme: