Ist die Weihnachtsfeier für Mitarbeiter lohnsteuerfrei?
Grundsätzlich ist der „Vorteil“ aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z.B. Betriebsausflug oder Weihnachtsfeier) bis zu einem Betrag von höchstens € 365,- jährlich steuerfrei. Ein darüberhinausgehender Betrag wäre steuerpflichtig! Nachdem dieser Betrag leider seit 2007 nicht an die Inflation angepasst wurde, wird er bei häufigeren unterjährigen Betriebsveranstaltungen möglicherweise bald ausgeschöpft sein.
Sachzuwendungen an Dienstnehmer (z.B. Weihnachtsgeschenke wie Gutscheine, Autobahnvignetten oder auch Goldmünzen) sind bis zu einem Betrag von € 186,- jährlich steuerfrei. Die Covid-19-bedingte Regelung, dass zusätzlich € 365,- steuerfrei in Form von Weihnachtsgutscheinen ausgegeben werden können, anstelle der Abhaltung einer Weihnachtsfeier wurde für das Kalenderjahr 2022 nicht verlängert und ist daher heuer nicht mehr anwendbar.
Anders wären Geschenke aufgrund persönlicher Anlässe des Dienstnehmers (z.B. Geburt eines Kindes). Diese fallen grundsätzlich nicht unter die Befreiungsbestimmung und wären lohnsteuerpflichtig.
Sowohl die Betragsgrenze zur Betriebsveranstaltung (€ 365,-), als auch die Betragsgrenze zur Sachzuwendung (€ 186,-) wurden seit 2007 nicht mehr an die Inflation angepasst und sind seither unverändert. Insbesondere aufgrund der jüngsten Preissteigerung kann es daher durchaus zu Steuerfallen aufgrund der Überschreitung der Grenzen kommen.
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