Energiekostenzuschuss

08.11.2022 Lesezeit: 2 Minuten Thema: Covid19

Aktuell gibt es für Unternehmen die Möglichkeit, sich für den Energiekostenzuschuss beim AWS voranzumelden.

Nähere Infos dazu finden Sie auch unter https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/

Gefördert werden grundsätzlich 30% der Mehrkosten an Energie für Strom, Erdgas und Treibstoffe im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 zum Durchschnitt des Vergleichsjahres 2021.

Hat man zum Beispiel EUR 10.000,- an Mehrkosten im Zeitraum 01.02.2022-30.09.2022 im Vergleich zum Durchschnittswert 2021 für diesen Zeitraum, beträgt die Förderung EUR 3.000,- (= 30% von EUR 10.000,-).

Zusammengefasst sind zunächst die Mehrkosten an Energie zu erheben. Wenn Sie entsprechende Mehrkosten von mind. EUR 6.666,- haben, ist eine schnelle Voranmeldung ratsam. Ab EUR 6.666,- an Mehrkosten beträgt die Förderung nämlich mind. EUR 2.000,- (30% von EUR 6.666,-).

Bei einer Förderhöhe von mehr als EUR 2.000,- (= Mindestzuschusshöhe), ist eine Voranmeldung beim AWS im Zeitraum von 07.11.2022 bis 28.11.2022 verpflichtend. Ohne Voranmeldung ist ein späterer Antrag in diesem Fall nicht möglich.

Für Unternehmen, welche die Mindestzuschusshöhe von EUR 2.000 nicht erreichen, d.h. für Unternehmen die Mehrkosten von weniger als EUR 6.666,- haben, gilt Folgendes: Laut AWS wird zurzeit ein gesondertes Pauschalförderungsmodell von der Bundesregierung erarbeitet. Laut Auskunft des AWS ist für diese Unternehmen eine Voranmeldung nicht erforderlich.

Nachstehend der Link zur Voranmeldung: https://foerdermanager.aws.at/#/. Darin können Sie auch uns als steuerliche Vertretung hinterlegen, damit wir die Antragstellung in der Folge für Sie erledigen können. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall, dass wir für Sie tätig werden sollen und leiten sie uns allfällige E-Mails oder Benachrichtigungen der AWS weiter.

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