Energiekostenpauschale: Unterstützung für Klein- und Kleinstunternehmen bei der Bewältigung hoher Energiekosten
Die Energiekosten sind für Unternehmen jeglicher Größe ein bedeutender Faktor, der oft eine erhebliche finanzielle Belastung darstellt. Gerade für Kleinst- und Kleinunternehmen können die Energieausgaben einen beträchtlichen Anteil am Gesamtbudget ausmachen. Um diesen Unternehmen unter die Arme zu greifen, wurde das Energiekostenpauschale ins Leben gerufen – eine Fördermaßnahme, die noch bis zum 30. November 2023 beantragt werden kann.
Pauschalförderung zur Energiekostenentlastung
Die Kernidee des Energiekostenpauschales ist es, Kleinst- und Kleinunternehmen dabei zu unterstützen, die hohen Energiekosten erfolgreich zu bewältigen. Diese Pauschalförderung kann zwischen 110 € und 2.475 € betragen und richtet sich nach der individuellen Branche des Unternehmens sowie dem Jahresumsatz. Eine bemerkenswerte Eigenschaft dieser Förderung ist ihre Möglichkeit zur rückwirkenden Beantragung für das Jahr 2022, was es Unternehmen erlaubt, vergangene Belastungen zu mindern und finanzielle Ressourcen freizusetzen.
Förderberechtigung und Ausschlüsse
Förderberechtigt sind Klein- und Kleinstunternehmen, die im Kalenderjahr 2022 einen Mindestjahresumsatz von 10.000 € und einen Höchstjahresumsatz von 400.000 € verzeichnen. Wichtig ist jedoch zu beachten, dass bestimmte Unternehmen von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Dazu gehören öffentliche Unternehmen sowie Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanzen, Immobilien und Landwirtschaft, freie Berufe und politische Parteien.
Der Antragsprozess und die Anforderungen
Der Antragszeitraum für diese Förderung erstreckt sich vom 8. August 2023 bis zum 30. November 2023. Die Anträge können über das Unternehmensserviceportal (USP) eingereicht werden, das unter https://www.usp.gv.at/ verfügbar ist. Um einen Antrag zu stellen, benötigen Unternehmen eine Handysignatur oder ID Austria sowie einen Zugang zum USP. Zudem muss im USP eine korrekte Angabe der Unternehmensdaten im Abschnitt „Haupttätigkeit“ mit dem entsprechenden ÖNACE-Code erfolgen.
Eigenverantwortliche Antragstellung und Selbst-Check
Ein wichtiger Punkt, der betont werden sollte, ist, dass die Antragstellung für das Energiekostenpauschale eigenverantwortlich durch das jeweilige Unternehmen über das USP durchgeführt werden muss. Hierbei ist zu beachten, dass Steuerberater:innen nicht befugt sind, die Förderung im Namen ihrer Klient:innen zu beantragen.
Um festzustellen, ob Unternehmen antragsberechtigt sind, steht auch ein Selbst-Check auf https://www.energiekostenpauschale.at/ zur Verfügung. Dieses Tool hilft Unternehmen, ihre Eignung für die Förderung zu überprüfen und den Antragsprozess voranzutreiben.
Das Energiekostenpauschale stellt eine wichtige Gelegenheit für Kleinst- und Kleinunternehmen dar, ihre finanzielle Stabilität zu stärken, Energieausgaben zu mindern und ihr Wachstum voranzutreiben. Weitere Informationen und Unterstützung erhalten Sie im Bedarfsfall gerne von Ihrer Steuerberaterin bzw. Ihrem Steuerberater.
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