Die neue steuerfreie Mitarbeiterprämie 2025
Hintergrund:
Entsprechend den Erläuterungen zum Budgetbegleitgesetz 2025 sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber in Anlehnung an das Regierungsprogramm 2025-2029 für das Kalenderjahr 2025 die Möglichkeit haben, jedem ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine steuerfreie Mitarbeiterprämie bis maximal EUR 1.000,- im Kalenderjahr zu gewähren.
Worauf geachtet werden muss, damit die Prämie steuerfrei ist
Die folgenden Punkte müssen jedenfalls beachtet werden:
- Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die üblicherweise bisher nicht gewährt wurde.
- Wird sowohl die Mitarbeiterprämie als auch eine Gewinnbeteiligung ausbezahlt, ist die Gewinnbeteiligung nur insoweit steuerfrei, als sie gemeinsam mit der Mitarbeiterprämie mehr EUR 3.000,- ausmacht.
- Die Mitarbeiterprämie muss auch sachlichen, betriebsbezogenen Gründen gewährt werden.
Die Problematik hinter der Regelung:
Die Mitarbeiterprämien unterliegen der Beitragspflicht zur Sozialversicherung und darüber hinaus lohnnebenkostenpflichtig.
Weiters löst die Beitragspflicht zur Sozialversicherung Fragestellungen in der Abrechnung aus. Abhängig von der Art der Gewährung und Auszahlung kann die Prämie als laufender Bezug oder als Sonderzahlung gesehen werden. Wird sie als laufender Bezug eingestuft, können sich Problematiken bei geringfügig Beschäftigten im Hinblick auf das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze ergeben.
Ausblick:
Angedacht ist eine Verlängerung der steuerfreien Mitarbeiterprämie für das Kalenderjahr 2026. Diese ist derzeit noch nicht beschlossen. Gemäß Budgetbegleitgesetz hat der Bundesminister für Finanzen die budgetären Auswirkungen sowie die Wirksamkeit der Lohnsteuerbefreiung im Zusammenhang mit der Mitarbeiterprämie bis 30.04.2026 zu evaluieren. Basierend auf diesem Ergebnis muss bis 31.05.2026 eine Gesetzesvorschlag hinsichtlich der Voraussetzungen und der Höhe der Prämie für 2026 ausgearbeitet werden. Die Gesetzwerdung für 2026 und steuer(freien) Möglichkeiten für 2026 bleiben daher abzuwarten.
Rechtsquellen:
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