Blau-gelbes Schulstartgeld 2023: Finanzielle Entlastung für Familien in Niederösterreich

25.08.2023 Lesezeit: 2 Minuten Thema: Steuernews

Zweck und Höhe der Förderung

Um den Familien im Land Niederösterreich in der Phase des Schulbeginns im Schuljahr 2023/2024 finanzielle Unterstützung zu bieten, wurde das „Blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ ins Leben gerufen. Das Schulstartgeld 2023 ist ein einmaliger, einkommensunabhängiger Zuschuss von 100 Euro pro Schüler, Schülerin oder Lehrling.

Voraussetzungen

Um für das „Blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ in Betracht zu kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Bezug der Familienbeihilfe für den betreffenden Schüler, die betreffende Schülerin oder den Lehrling.
  2. Hauptwohnsitz des Antragstellers oder der Antragstellerin in Niederösterreich.
  3. Haupt- oder Nebenwohnsitz des Schülers, der Schülerin oder des Lehrlings in Niederösterreich.
  4. Besuch einer Primar- oder Sekundarschule, zu der unter anderem Pflichtschulen, AHS, HAK, HTL, LFS und LBS zählen.

Antragstellung

Die Antragstellung für das „Blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ erfolgt durch den Bezieher oder die Bezieherin der Familienbeihilfe. Dies kann bequem über ein Online-Formular erfolgen, das auf der Website des Landes Niederösterreich unter https://www.noe.gv.at/noe/Kindergaerten-Schulen/Blau-gelbes_Schulstartgeld.html verfügbar ist.

Volljährige Schüler, Schülerinnen oder Lehrlinge, die die Familienbeihilfe selbst beziehen und ihren Hauptwohnsitz in Niederösterreich haben, sind berechtigt, den Antrag persönlich einzureichen.

Antragszeitraum und -frist

Die Antragstellung für das Schuljahr 2023/24 ist im Zeitraum vom 16. August 2023 bis zum 2. Februar 2024 möglich. Jeder Schüler, jede Schülerin oder Lehrling, für den bzw. die Familienbeihilfe bezogen wird, hat die Gelegenheit, während dieses Zeitraums einen Antrag auf das Schulstartgeld zu stellen. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass pro berechtigte Person nur eine Antragstellung möglich ist.

Fazit

Das „Blau-gelbe Schulstartgeld 2023“ des Landes Niederösterreich stellt einen Schritt zur Unterstützung von Familien dar, die sich mit den Kosten des Schulstarts konfrontiert sehen.

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