Wohn- und Baupaket – Teil 2, Änderungen im Gerichtsgebührengesetz

Erleichterung beim Immobilienkauf: Vorübergehende Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühr

Das heute im Nationalrat in Teilen beschlossene Wohn- und Baupaket soll Erleichterungen für zukünftige Eigenheimbesitzer:innen enthalten: Zwischen Juli 2024 und Ende Juni 2026 soll vorübergehend die Grundbucheintragungsgebühr für den Kauf eines Eigenheims bis zu einer Bemessungsgrundlage von € 500.000 entfallen.

Die vorübergehende Streichung soll auch Pfandrechtseintragungsgebühren für Bemessungsgrundlagen in derselben Höhe betreffen. Jedoch sollen vererbte oder geschenkte Immobilien von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen werden. Um von dieser Gebührenbefreiung profitieren zu können, müssen Käufer:innen die erworbene Immobilie selbst nutzen und sie muss einem „dringenden Wohnbedürfnis“ dienen.

Die Novellierung des Gerichtsgebührengesetzes soll vorsehen, dass diese Gebührenbefreiung ausschließlich für Rechtsgeschäfte gelten soll, die nach dem 31. März 2024 abgeschlossen werden. Die Antragstellung für die Gebührenbefreiung soll nur für einen Zeitraum von zwei Jahren, zwischen Juli 2024 und Juni 2026, möglich sein. Es kann sich daher lohnen Rechtsgeschäfte aufzuschieben, bis rechtliche Klarheit herrscht!

Als Grundlage für die von den Regierungsparteien mehrheitlich angenommenen Maßnahme diente ein inhaltsleerer Initiativantrag zum Gerichtsgebührengesetz (3948/A). Die finale Gesetzgebung bleibt daher abzuwarten!

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