Gemeinsam lächeln: SVS Gesundheitsbonus 2024 belohnt Zahnarztbesuche

Durch die Inanspruchnahme einer zahnärztlichen Leistung im Jahr 2024 erhalten die SVS-Versicherte einen einmaligen Bonus in Höhe von 100 Euro.

Versicherte und Angehörige, die im Kalenderjahr 2024 bei der SVS krankenversichert sind und im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 eine zahnärztliche Leistung in Anspruch nehmen, haben die Möglichkeit, einmalig einen Bonus in Höhe von 100 Euro zu erhalten. Jeder Versicherte kann den Bonus maximal einmal für sich selbst und einmal für jeden anspruchsberechtigten Angehörigen aus dem Versicherungsverhältnis beanspruchen.

Um an der Aktion teilzunehmen zu können, muss man sich über das svsGO-Kundenportal anmelden und die Teilnahme an der Aktion „Gemeinsam lächeln“ bestätigen.

Die Auszahlung des Bonus erfolgt dann automatisch und ohne Antragstellung auf das im svsGO-Kundenportal hinterlegte Bankkonto für Geldleistungen. Als Grundlage für die Auszahlung dient entweder die e-card, die beim Zahnarzt vorgelegt wird, oder die eingereichte Honorarnote des Wahlzahnarztes.

Der Bonus von 100 Euro ist steuerfrei.

Weitere Details sind auf SVS.at zu finden.

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