Reduktion Mindestkörperschaftsteuer ab 2024

Mit dem Ende 2023 beschlossenen Flexible Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapG) und dem Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2023 wurde auch das GmbH-Gesetz geändert.

 

Wichtigste Änderung: Das gesetzliche Mindeststammkapital wurde von EUR 35.000 auf EUR 10.000 gesenkt. Die gesetzliche Mindestkörperschaftsteuer basiert auf dem Mindeststammkapital.

 

Aufgrund der Reduktion des Mindestkapitals reduziert sich ab dem Jahr 2024 auch die Mindestkörperschaftsteuer von EUR 1.750 auf EUR 500 pro Jahr.

 

Die vor knapp 10 Jahren eingeführte gründungsprivilegierte GmbH gibt es somit nicht mehr.

 

Das Finanzamt hat in den aktuellen Körperschaftsteuervorschreibungen, die reduzierte Mindeststeuer noch nicht gänzlich berücksichtigt. Sollten Sie daher eine Vorschreibung über EUR 1.750,- erhalten, kann es sich dabei um einen zu hohen Vorschreibungsbetrag handeln.

Weitere Artikel

Ab dem 01.01.2025 gelten neue Regeln für Kleinunternehmer in der Umsatzsteuer: Bisher lag die Netto-Umsatzgrenze für Kleinunternehmer bei 35.000 €,

Erleichterung beim Immobilienkauf: Vorübergehende Abschaffung der Grundbucheintragungsgebühr Das heute im Nationalrat in Teilen beschlossene Wohn- und Baupaket soll Erleichterungen für

Zum Beginn des Jahres wurden steuerliche Vergünstigungen für Überstundenzuschläge eingeführt. In der medialen Berichterstattung kam es oft zu Verwechslungen zwischen

Das BFG hat klargestellt, dass bei vorliegen eines gültigen Parkpickerls kein Sachbezug für die Zurverfügungstellung eines Firmenparkplatzes zu versteuern ist.